Sämtliche Kreuze in Wiener Volksschule abgehängt – Elterneinsatz zeigt Erfolg!

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Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

[IRiP] An einer Volksschule in Wien mussten nach dem Protest der Mutter einer Schülerin die Kreuze in allen Klassenzimmern entfernt werden, da weniger als 50 Prozent der Schüler “als Christen gemeldet” sind.

Dank dem couragierten Einsatz einer Mutter, die das in der Klasse ihrer Tochter angebrachte Kreuz als Zeichen der religiösen Bevormundung empfand, konnte die Entfernung sämtlicher Kreuze in dieser Schule bewirkt werden.

Entgegen den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes und trotz mehrmaligen Ansuchens, gaben anfangs weder die Schuldirektion noch der zuständige Schulinspektor der Mutter bekannt, wie viele der Schulkinder als „Christen“ gemeldet wurden. Wie sich jedoch später herausstellte, waren weniger als 50% der Kinder, die die Schule ihrer Tochter besuchen, als „Christen“ gemeldet. Somit wurde offensichtlich, dass für das Anbringen von Kreuzen in dieser Schule jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. Nach einem gesetzlich nicht gedeckten Versuch, nur in einigen Klassen die Kreuze abzuhängen, lenkte schließlich die Schuldirektion ein und entfernte alle Schulkreuze.

Zivilcourage lohnt sich

Für Eytan Reif von der „Initiative Religion ist Privatsache“ beweist der Sachverhalt, dass „Zivilcourage sich lohnt“ und dass „selbst verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze, wie das Religionsunterrichtsgesetz, ausgehebelt werden können, um im Einzelfall der religiösen Bevormundung von Eltern die Stirn zu zeigen“.

Der im Jahr 2010 von der Initiative eingerichteten „Meldestelle“ liegen laut Reif mehrere ähnliche Beschwerden vor. „Es ist davon auszugehen, dass mit der Unterstützung der Initiative nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen einklagen werden“ so Reif abschließend.

Im Jahr 2011 fällte der Verfassungsgerichtshof ein von Verfassungsexperten kritisiertes Urteil, wonach der Zwang, in öffentlichen niederösterreichischen Kindergärten Kreuze anzubringen, verfassungskonform wäre. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht wurde, ist derzeit noch anhängig.

Siehe auch: http://derstandard.at/1363710327762/An-Wiener-Volksschule-muessen-Kreuze-in-allen-Klassenzimmern-entfernt-werden

Positionspapier: schwere Bedenken zum Schulversuch „Ethik“

Thema: Ethikunterricht | Tags: ,
Schulversuch: Ethik / Bild: (c) Clemens Fabry

Schulversuch: Ethik / Bild: (c) Clemens Fabry

[IRiP] Anlässlich der bevorstehenden Ministerratsentscheidung zur flächendeckenden Einführung eines „Strafethikunterrichts“ für alle Schüler der Sekundarstufe II, die den Religionsunterricht nicht besuchen, übermittelte die „Initiative Religion ist Privatsache“ Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) ein brisantes Positionspapier.

Das Dokument, das prominente akademische Unterstützung genießt, fordert die sofortige Beendigung des Schulversuchs „Ethikunterricht“ in seiner jetzigen Form; zu gravierend sind die verfassungsrechtlichen, pädagogischen und gesellschaftspolitischen Bedenken, die mit diesem Religions-Ersatzpflichtgegenstand einhergehen.

Alternative: ein neutraler „Ethik- und Religionenunterricht“

Dem siebenseitigen Papier ist aber auch eine Alternative zu entnehmen: ein weltanschaulich neutraler „Ethik- und Religionenunterricht“, der für alle Schüler – ungeachtet ihrer Weltanschauung, Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit – zu gelten hat. Maßnahmen und Bedingungen, die die Unabhängigkeit und Qualität dieses Unterrichts gewährleisten sollen, nennt das Positionspapier ebenfalls: darunter fallen, beispielsweise, ein ausschließlich universitärer Lehrgang für Ethiklehrer sowie die Untersagung an Lehrer, in ein und derselben Schule sowohl Ethik als auch Religion zu lehren.

Für Initiative-Vorstandsmitglied Eytan Reif liefert das Positionspapier „dringend notwendige Antworten auf Herausforderungen, die mit der zunehmenden Pluralisierung der österreichischen Gesellschaft in Verbindung stehen“ und zugleich „einen Warnhinweis zu bevorstehenden Verfehlungen, die im Nachhinein schwer zu korrigieren sein werden“.

Laut Reif zieht das Positionspapier dem von der ÖVP und der Kirche favorisierten „Entweder-oder Modell“, also der durch den Nichtbesuch eines Religionsunterrichts ausgelösten Pflicht, einen Ethikunterricht zu besuchen, „endgültig den Boden unter den Füßen weg“.

Hässlicher politischer Kuhhandel

Harsche Kritik hat Reif für den Umgang der SPÖ mit der Ethikfrage: „Entgegen der ausdrücklichen Position der eigenen Bildungsministerin beharrt der Parlamentsklub der SPÖ auf einer ausschließlich einvernehmlichen Lösung mit den Religionsgemeinschaften. Dass diese, nicht frei von Eigeninteressen, über die Umsetzungsmodalität eines Ethikunterrichts für Konfessionsfreie entscheiden sollen, ist aber schlicht unerhört. Ein dermaßen folgenschwerer Eingriff in das Religionsrecht Österreichs kann nicht das Produkt eines hässlichen politischen Kuhhandels werden – das haben unsere Schulkinder nicht verdient“.

Breite Unterstützung

Zu den Unterstützern des Positionspapiers zählen der Salzburger Religionspädagoge und Theologe Prof. Anton Bucher, der bereits im Jahr 2001 im Auftrag des Bildungsministeriums eine umfangreiche Evaluierung des Ethikunterrichts in Österreich veröffentlich hat, der Verfassungsjurist Prof. Heinz Mayer, der Grazer Philosoph und Ethikexperte Prof. Gerhard Streminger sowie die preisgekrönte Biochemikerin und ehemaliges Mitglied der Bioethikkommission Prof. Renée Schroeder. Politische Unterstützung erhält das Positionspapier von dem Grünen Bildungssprecher NR Dr. Harald Walser sowie von Nikolaus Scherak, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis).

Link zum Positionspapier:

Medienberichte:

Volksbegehren Kirchenprivilegien gescheitert

Thema: Kirchen-Privilegien |

volksbegehren-facebookWIEN. (hpdDas Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien ist gescheitert. Laut vorläufigem Endergebnis erreichte es 56.660 Unterschriften, wie das Innenministerium in der Nacht mitteilte. Um erfolgreich zu sein, hätte es 100.000 gebraucht. An dieser Hürde scheiterte auch das parallel laufende Volksbegehren „Demokratie jetzt“.

„Wir waren am Anfang eine Gruppe von vielleicht zehn Leuten und so gut wie keinem Budget. Am Ende haben wir 56.660 Menschen in diesem Land angesprochen. Das ist doch etwas. Und unsere Anliegen, nämlich dass Staat und Kirche getrennt gehören, werden jetzt breit diskutiert.“. Andreas Rathmanner vom Organisationsbüro bringt die Stimmung in seiner Ansprache bei der „Wahlparty“ des Volksbegehrens Montagnacht vermutlich am besten auf den Punkt. Viele Unterstützer haben sich mehr erhofft. Mehr erwartet hat fast niemand

„Ich habe damit gerechnet, dass es sich nur schwer ausgehen wird“, sagt Minitiator Niko Alm an diesem Abend in seinen zahlreichen Medieninterviews. „56.600 Menschen haben dieses direktdemokratische Element genutzt. Das ist eine ganze Menge.“ Das Volksbegehren trat für ein Verfassungsgesetz für eine klare Trennung von Staat und Kirche und für eine staatliche Aufklärung des kirchlichen Missbrauchsskandals ein.

Wirkliche Enttäuschung klingt anders

Wirkliche Enttäuschung klingt anders. Das könnte man als Zweckoptimismus oder Trotz abtun. Allein, auch bei fast allen Unterstützern bleibt auf der Wahlparty die große Traurigkeit aus. So viele Menschen habe man in Österreich noch nie gegen die Privilegien von Religionsgemeinschaften mobilisiert, heißt es von vielen. Und dass man die nötigen 100.000 Unterschriften klar verfehlt hat – das sei alles andere als eine Absage an die Ziele des Volksbegehrens. [Mehr]

Das katholische “Geheimpapier” zum Volksbegehren

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katholischeargumente-500x274[alm] “Ein Volksbegehren, das so viele gravierende rechtliche Fehler enthält, ist bis heute noch nicht vorgelegt worden.” wird in einem Papier behauptet, das von der katholischen Kirche in ihren Teil- und Vorfeldorganisationen zur Argumentation zirkuliert wird.

Politisch zu arbeiten bedeutet natürlich auch mit gegnerischen Standpunkten konfrontiert zu werden. Das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien adressiert ein Demokratie-Defizit und sieht konsequenterweise den Staat als Gegenüber. Die Religionsgemeinschaften sehen wir nicht als Gegner, aber es ist verständlich, dass sie sich angegriffen fühlen und gegen das Volksbegehren mobil machen.

Im Zuge des öffentlichen Diskurses bin ich immer wieder im persönlichen Gespräch, aber auch bei Interviews mit erstaunlich gleichgeschalteten Argumenten konfrontiert. Auch Journalisten, die sich nur bei den Experten und Expertinnen der katholischen Kirche informieren, argumentieren sehr ähnlich wie die Kirche selbst.

Woher kommt das?

Diese Frage ist leicht zu beantworten. Walter Hagel, Christine Mann und Raoul Kneucker haben ein Papier verfasst, dass Menschen aus CV, MKV, Bauernbund, ÖVP, usw. aber natürlich auch Journalisten, denen nicht viel an ausgewogener Recherche liegt als Grundlage für Diskussionen dient. “Das Dokument ist jedoch nicht dafür gedacht, medial weiter verbreitet zu werden.” heißt es im Aussand.
Es ist sicher keine Überraschung. dass die katholischen Gegenargumente sehr oft einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Der Grundsatz “Glaube vor Evidenz” zieht sich durch die religiöse Rechtfertigung eben durch. Natürlich wird der Versuch unternommen unsere Glaubwürdigkeit zu untergraben in dem Mängel, Fehler und Behauptungen unterstellt werden.

Wir haben das Papier aufmerksam gelesen und kommentiert.

Download: Katholische “Argumente”

Warum es das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien gibt

Thema: Kirchen-Privilegien | Tags:
(© Jasmin Ahmadi)

(© Jasmin Ahmadi)

Der Staat privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist und zieht damit eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung. Von Niko Alm

In Österreich sind Staat und Religion – verglichen zur Vergangenheit und bestehenden, mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt – natürlich weitgehend von einander getrennt. Religion hat keine formale Macht mehr, sie ist aber in ihrer organisierten Form zweifelsohne ein bestimmender gesellschaftlicher Faktor. So ist es ganz natürlich, dass Menschen, also auch Politiker entlang ihres christlichen, jüdischen, hinduistischen, usw. Wertesystems Entscheidungen treffen. Das alleine ist noch kein Problem, wenn politische Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen und demokratischen Grundprinzipien getroffen werden und sich der Staat selbst gegenüber Religion und Weltanschauung neutral verhält.

Die Republik Österreich sieht Religion aber nicht als Privatsache und versucht weltanschaulich-religiöse Neutralität durch ein Staatsreligionen-System zu gewährleisten. Konkret besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung der Religionsgesellschaft, d. h. die früher auf die katholische Kirche eingeschränkten Sonderrechte wurden sukzessive auf andere Religionen ausgeweitet. Als diskriminierend wird dieses System nicht gesehen, weil ja jede Religion die gleichen, aber schwer erreichbaren Voraussetzungen für diese Anerkennung hat. Das wird von Religionsrechtlern wie Richard Potz ebenso kritisiert wie die Tatsache, dass Nicht-Religiöse und Konfessionsfreie gleich gar nicht berücksichtigt werden (1). [Mehr]

Gegen Kirchenprivilegien — Was bringt uns das Volksbegehren?

Thema: Kirchen-Privilegien |


Ist Religionsfreiheit überhaupt möglich, solange bestimmte Glaubensgemeinschaften eine staatliche Anerkennung erfahren und andere nicht? Darüber und mehr spricht Sabina Grömmer mit Niko Alm und Christoph Baumgarten.

Gegen Kirchenprivilegien: Fröhlicher “Wahlkampfauftakt”

Thema: Kirchen-Privilegien |

Kardinalsschnitte_DSC6549-229x345Es war bunt, dynamisch und kämpferisch: rund 250 geladene Gäste waren dabei, als gestern der offizielle Wahlkampfauftakt für die Unterzeichnung des Volksbegehrens in Wien stattgefunden hat. Künstler und Kabarettisten präsentierten antikirchliche Manifeste in Form von Musikperformances, Poetry Slams, Kabaretteinlagen.

Das Personenkomitee zur Unterstützung des Volksbegehrens sprach Klartext: „Als Wissenschaftlerin sollten die Menschen nach Wahrheit streben anstatt zu glauben“, sagte etwa die renommierte Biochemikerin Prof.Renee Schroeder in ihrer Rede als Mitglied des Komitees. „Allein die Tatsache dass dieses Volksbegehren möglich ist, ist außergewöhnlich – vor einigen Jahren wären wir umgebracht worden, denn Atheisten wurden früher ermordet. Aber heute sind die Menschen müde, Dinge zu hören, die nicht mehr zeitgemäß sind. Wir haben wichtigere Dinge zu lösen, etwa die Überbevölkerung.“

„Wir fordern Laizität als demokratisches Grundprinzip in die Verfassung, das würde Religionsprivilegien automatisch reduzieren“, sagte Niko Alm, Mitinitiator des Volksbegehrens. „Die Kirchen sind straff und gut organisiert. Diejenigen, die unter ihren Privilegien zu leiden haben bisher nicht. Mit dem Volksbegehren soll sich das ändern“, hofft das Kabarettduo Leo Lukas und Simon Pichler.

Das Volksbegehren ist eine echte Bürgerbewegung, getragen und finanziert von keinerlei Verband oder Lobbygruppe. Erstmals gibt es in Österreich die Möglichkeit, für eine demokratische Erneuerung und eine klare Trennung von Kirche und Staat abzustimmen.

Das Volksbegehren richtet sich gegen finanzielle Privilegien: der österreichische Steuerzahler überweist jedes Jahr unfreiwillig 3,8 Mrd EUR an Transferleistungen an die Kirchen. Weiters strebt das Volksbegehren eine Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsverbrechen an und richtet sich auch gegen Beschneidung von Kindern und Säuglingen. Die Unterzeichnungswoche findet von 15. -22.April statt.

Interviews & Bildergalerie:
www.kirchen-privilegien.at/wahlkampfauftakt-am-18-maerz

Es grüßt das Religionslehrermangel-Murmeltier

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religionslehrermangelST.PÖLTEN. (hpdRechtzeitig zum Konklavebedingten Kirchenhype ließ das Schulamt der Erzdiözese St. Pölten mit einer Horrormeldung aufhorchen: die Spezies (katholischer) Religionslehrer ist vom Aussterben bedroht! In Windeseile wurde die Warnmeldung über die üblichen Hofberichtserstattungskanäle auch verbreitet.

ORF-NÖ schlug sofort Alarm und zitierte ergiebig aus dem frommen Schreiben während das Gratisblatt „Heute“ in seiner NÖ-Variante diese Schreckensmeldung gleich zur Titelgeschichte machte. Eine Heldin des Tages hatte „Heute“, samt Bild, auch parat: eine nette 23-jährige Religionslehrerin aus Haag, die mit ihrem persönlichen Beispiel („Glaube spielte schon immer eine große Rolle für mich. Das möchte ich an meine Schüler weitergeben“) vermutlich eine ganze Generation von Religionsmuffeln dazu inspirieren wird, ihr zu folgen und an Klein und Groß (natürlich auf Kosten der Allgemeinheit) die Frohe Botschaft zu verkünden.

„Was geschehen ist, wird wieder geschehen, was man getan hat, wird man wieder tun: Es gibt nichts Neues unter der Sonne“ pflegte schon Kohelet, wie vermutlich jeder katholische Religionslehrer weiß, zu sagen (Koh 1,9), und Kohelet, wer immer er auch war, wusste genau, wovon er ex-ante sprach: „Schule: Religionslehrer an Pflichtschulen dringend gesucht“ verkündete beispielsweise Kathpress, das kirchliche Sprachrohr, am 27.7.2011 und anlässlich der Religionslehrer-Rekrutierungsaktion für das Jahr 2009 versprach ORF-Kärnten am 5.10.2009 „Gute Chancen für angehende Religionslehrer“. Diese wiederkehrenden, an Hiobsbotschaften gekoppelten Religionslehrerrekrutierungskampagnen, lassen sich bis in die 1990er verfolgen, mit etwas mehr Einsatz auch weiter zurück.

Eines muss man der katholischen Kirche lassen: in Sachen Bildung ist ihr ein wahres Kunststück gelungen. Dank einem jahrtausendealten Kreuzzug gegen Bildung, paradoxerweise gekoppelt an einen jahrhundertealten Eifer, sich als Erfinderin und Hort der Bildung zu positionieren, gelang dieser Organisation (auch) in Österreich etwas durchzusetzen, das in einer Demokratie eigentlich nichts verloren hat: es gehört nämlich nach wie vor zum politischen Konsens, dass der Staat, der allerdings gemäß Verfassung die Schulhoheit hat (bzw. haben sollte), in allen Schulen – auch in öffentlichen – den Religionsunterricht nicht nur anzubieten, sondern auch zu finanzieren hat. [Mehr]

“Klasnic-Kommission”: droht nun eine Klage wegen Verstoß gegen das UWG?

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Religion ist Privatsache[IRIP] Am 14.12.2012 beschied die Datenschutzkommission, dass die sog. „Unabhängige Opferschutz-anwaltschaft“ („Klasnic-Kommission“) als kirchliche Einrichtung zu betrachten ist. Unlängst folgte eine kurzfristige Ausladung aus dem Parlament, in dem die „Klasnic-Kommission“, so die kirchliche Darstellung, gar eine „parlamentarische Enquete“ abhalten wollte. Nun droht Waltraud Klasnics Werbeagentur, der Inhaberin der Domain „www.opfer-schutz.at“, sowie Herwig Hösele, der sich als „Koordinator“ der Klasnic-Kommission ausgibt, eine Klage wegen Verstößen gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG).

Eine Wiener Anwaltskanzlei, die selbst auch im Bereich Opferschutz tätig ist, stößt sich insbesondere daran an, dass die „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft“, die nicht einmal eine Rechtsperson besitzt, an Opfer kirchlicher Gewaltverbrechen mit dem Angebot herantritt, deren Interessen gegenüber der katholischen Kirche zu vertreten. Dazu ist sie jedoch nicht berechtigt; eine umfassende Interessensvertretung ist ausschließlich Anwälten vorbehalten. Ferner regt die Kanzlei an, dass Klasnic und Hösele, die im Auftrag der katholischen Kirche agieren und von ihr für ihre Tätigkeit auch bezahlt werden, die Unabhängigkeit ihrer „Kommission“ vortäuscht und somit Opfer kirchlicher Gewalt irreführt. Um eine gütige Lösung zu ermöglichen setzte die Kanzlei Klasnic und Hösele eine Frist, damit diese bekannt geben, welchen Zeitraum sie für eine Umbenennung (‚re-brandig’) ihrer „Unabhängigen Anwaltschaft“ „hin zu einer nicht irreführenden Kennzeichnung“ benötigen.

Mitglieder der kirchlichen Klasnic-Kommission, die im Jahr 2010 im Auftrag des Wiener Kardinals Christoph Schönborn errichtet wurde, sind auch die ÖVP-nahe Verfassungsgerichtshof-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein sowie die Grazer OLG-Richterin Caroline List.

Zum Aufforderungsschreiben im Wortlaut: www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/Brief_Klasnic.pdf

Ethikunterricht und Menschenrechte: Die Ahnungslosigkeit des Theologen

Thema: Ethikunterricht, Kirchen-Privilegien | Tags: , , ,

ethikunterrichtReinhold Esterbauer, katholischer Theologe, sichtlich aufgebracht über den Philosophen Konrad Paul Liessmann, verfasste eifrig eine Entgegnung (Der Standard, 30.01.2013), um seiner Empörung über eine vermeintliche Diskriminierung Ausdruck zu verleihen. Und bewies dabei, dass sowohl logisches Denken als auch Kenntnis und Verständnis der Menschenrechte definitiv nicht zu seinen Stärken zählen.

Lesen Sie die Replik von Philippe F. Lorre: Ethikunterricht und Menschenrechte – Die völlige Ahnungslosigkeit des Theologen Esterbauer [2013-03-10]

Inhalt

  • So geht die Geschichte… (ein conte philosophique)
  • Und nun eine kleine Logikübung
  • Moral der Geschichte
  • Von Gerechtigkeit, Menschenrechten und religiösem Rassismus
  • Alle sind gleich an Rechten, aber manche sind gleicher
  • “Separate but equal” – Die Doktrin der Diskriminierung und der Segregation
  • Esterbauer, Ethik und christliche Höflichkeit
  • Zum Schluss noch…