Auf verschiedene Weise könnten die exorbitanten Kosten, die der Staat zur Stützung von Religion aufwendet, verringert werden. Eine davon ist die Reduktion der Religionsstunden in den Schulen. Wird das vorgeschlagen, lehnen es Religionsproponenten umgehend mit der Behauptung ab, im Konkordat sei das Ausmaß des Religionsunterrichts verbindlich festgelegt. Wissen diese Leute nicht, dass das falsch ist?
Zitat: Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 190/1949 novelliert: BGBl. Nr. 243/1962 und BGBl. Nr. 324/1975): § 2. (2) Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden hinsichtlich des Lehrstoffes und seiner Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft im Rahmen der staatlich festgesetzten Wochenstundenzahl für den Religionsunterricht erlassen und sodann - soweit § 7d nicht anderes bestimmt – vom zuständigen Bundesminister bekanntgemacht. Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist vor der Festsetzung und vor jeder Änderung der Wochenstundenanzahl für den Religionsunterricht Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Kein Sparwille bei Religion
Wissen die Religionsspezialisten nicht, dass diese Stundenzahl vom Staat geändert werden kann? Lügen sie aus missionarischem Eifer? Oder halten sie sich an Seneca?
“Dem naiven Gemüt ist Religion wahr, dem philosophisch Gebildeten falsch, dem Mächtigen nützlich.”
Machthaber sind häufig mit Religion genauso verhabert wie mit Korruption. Eine Kurskorrektur “von oben” ist nicht zu erwarten, weil die Mächtigen sich immer noch viel Nutzen von vielen nützlichen Unwissenden erwarten.
Was aber können “wir unten” tun?
Die Gesetzeslage bietet einige Möglichkeiten. [Mehr]













