Wie der Staat die Kirche finanziert

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Foto: STANDARDWie viel die katholische Kirche in Österreich pro Jahr vom Staat kassiert und welches Vermögen sie besitzt, wissen die Kirchenvertreter oft selbst nicht

Wien – 15 Milliarden Euro erhalten Deutschlands Kirchen pro Jahr an staatlichen Subventionen. Dazu kommen etwa neun Milliarden an Kirchenbeiträgen und etwa 50 Milliarden für kirchliche Sozialeinrichtungen wie Caritas.

Die Zahlen sind unvollständig, was an dem schwer zugänglichen Material liegt. Doch es gibt Anhaltspunkte. Wer sich in Österreich über Kirchenfinanzen informieren möchte, tappt weitgehend im Dunkeln. Geht man davon aus, dass der Anteil der Gläubigen in Österreich und Deutschland etwa gleich hoch ist, dann müssten es – umgerechnet auf die Bevölkerung hierzulande – etwa 1,5 Milliarden Euro an Subventionen pro Jahr sein, und noch fünf Milliarden für soziale Einrichtungen. Dazu kommen die Kirchenbeiträge und das Grundvermögen der Kirche. [Mehr]

Erstmals in Österreich: Gleich mehrere parlamentarische Anfragen zur Kirchenfinanzierung eingebracht

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Wien (OTS) – Die öffentliche Finanzierung der Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich ist nicht nur teuer und verfassungsrechtlich bedenklich – sie wurde bisher von allen Regierungen wie ein Staatsgeheimnis behandelt.

Nun sollen gleich mehrere parlamentarische Anfragen, eingebracht von der Grünen Verfassungssprecherin NRAbg Daniela Musiol sowie weitere KollegInnen, Klarheit schaffen. Die Anfragen, die von der Initiative Religion ist Privatsache großteils mitformuliert wurden, sollen endlich verlässliche Zahlen zu Geheimbudgetposten wie “Religionsunterricht”, “Theologische Fakultäten”, “Steuerbegünstigungen” sowie “Kirchenbeitrages-Absetzbarkeit” liefern.

Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative  Religion ist Privatsache, dazu: “Alleine schon die Tatsache, dass  diese Fragen nun endlich in aller Deutlichkeit gestellt werden,  betrachte ich als Teilerfolg nicht nur für den Laizismus sondern für  die Demokratie in Österreich”.

Mit einer Nichtbeantwortung der Anfragen rechnet Oberhummer nicht: “Wenn ausgerechnet in Zeiten der allgemeinen Finanznot die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf Anhieb verdoppelt wird, die Bildungsministerin seitens der ÖVP aufgefordert wird, den flächendeckenden Zwangsethikunterricht für Konfessionsfreie Schulkinder einzuführen und Funktionäre einer  ÖVP-Vorfeldorganisation für indirekte Kirchensteuern plädieren dann müssen die Zahlen bereits bekannt sein. Die Öffentlichkeit hat aber auch ein Recht auf Information!”

Als Frist für alle Beantwortungen wurde der 1.4.2012 festgelegt.

Rückfragehinweis:
Mag. Eytan Reif, Mobil: 0664-4614146
office@religion-ist-privatsache.at, www.religion-ist-privatsache.at

Die einzelnen Anfragen im Detail finden Sie hier.

Erfolg für Laizismus

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KommAustria verurteilt ORF wegen pro-christlicher Sprachregelung!

Im Kampf gegen die religiöse Einflussnahme auf die Berichtserstattung des ORF konnte heute ein großer Erfolg erzielt werden. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gab heute der von der Initiative Religion ist Privatsache gesponserten Beschwerde des Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer gegen die versuchte pro christliche Sprachregelung des NÖ ORF-Landesstudio im Wesentlichen recht. Das „Christenrundmail“ Robert Zieglers als NÖ ORF- Vizechefredakteur und ORF-Stiftungsratmitglied wurde somit seitens der Regulierungsbehörde des ORF als klare Intervention in der freien Berichtserstattung verurteilt. Aus dem Urteil:

„Die E.Mail des Robert Ziegler war daher geeignet, die ihm unterstellten Journalisten dazu zu bewegen, eine bestimmte Darstellung bzw. die Verwendung bestimmter Bezeichnungen zu unterlassen und dadurch eine andere Darstellung bzw. andere Bezeichnung zu ersetzen. Die Journalisten wurden verhalten, einen bestimmten Inhalt zu verfassen.

Soweit in der inkriminierten E-Mail davon die Rede ist, ‚diesen äußerst unchristlich agierenden Mann eventuell als „religiösen Fanatiker“ bezeichnen oder [sich] vor allem auf die überwiegend verwendete Einordnung als „Rechtsextremisten“ [zu] beschränken“, lässt dieser Kontext unmissverständlich eine inhaltliche Redigierung erkennen.“

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Oberhummer: “Die Kirche hat genug Geld”

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Kirchenkritiker Oberhummer über den “extrem unfairen” Vorschlag des Bauernbundes, Kirchensteuern von Ausgetretenen einzuheben

50 Prozent des Denkmalschutzes werden für sakrale Bauten ausgegeben, sagt Heinz Oberhummer von der Initiative “Religion ist Privatsache”. Er ist der Meinung, die Kirche habe schon genug Geld und sei nicht auf zusätzliche Steuergelder von Ausgetretenen angewiesen. Oberhummer verwehrt sich gegen den Begriff Kirchensteuerflüchtlinge: “Die meisten Leute, die ausgetreten sind, sind es nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil sie mit der Kirche nichts mehr am Hut haben.”

Vollständiger Artikel auf derstandard.at

Das kleine Kirchensteuer-ABC: Alm, Bauernbund, Caritas

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Niko Alm

Niko Alm

Weil halbe Zitate und ohne Kontext wiedergegebene Gedanken sehr oft zu Missverständnissen führen, werde ich an dieser Stelle meine Position zum gestrigen Vorschlag des Bauernbundes bzw. Landesobmann Max Hiegelsberger und zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags generell ausführen:

1) Ich bin mit aller Deutlichkeit gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bzw. aller Spenden an gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Diese Bestimmung ist undemokratisch. Sie widerspricht demokratischen Grundprinzipien der Religionsfreiheit und Egalität. Keiner darf auf Grund seiner Religion, Ablehnung derselben oder Weltanschauung besonders gefördert oder diskriminiert werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ist daher ersatzlos zu streichen.

2) Ich bin für eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden. Das ist kein Ersatz für 1), sondern etwas gänzlich anderes, genauso wie der Ethikunterricht kein Ersatz für den Religionsunterricht sein kann und darf. Es ist auch kein Ergänzungsangebot zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags.
Wie soll das funktionieren? Jeder hat einen mit (Hausnummer 400.- EUR gedeckelten) Betrag für Spenden an Vereine pro Jahr zur Verfügung, der steuerlich abgesetzt werden kann. Und dabei ist es egal, ob der Verein der lokale Fußballverein, Greenpeace, die örtliche Blasmusik oder die evangelische Kirche ist.

Es gibt für den Vorschlag 2) also keine konfessionelle Bindung. Ich kann als Buddhist dem Fußballverein spenden und als Atheist der Caritas. Voraussetzung für die weitere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags: Die Kirchen müssen dazu Vereine sein und ihre rechtliche Sonderstellung aufgeben.

Es freut mich, dass auch Hr. Küng meinen Vorschlag 2) unterstützt und damit mit uns Konfessionsfreien die Trennung von Kirche und Staat vorantreiben will.

Niko Alm

Bauernbund will Konfessionsfreie mit Strafsteuer belegen

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© ORF.at/Julia Hammerle: Kirchensteuer für Konfessionsfreie„Kirchensteuer-Flüchtlinge“ sollen laut dem Landesobmann des oberösterreichischen Bauernbunds, Max Hiegelsberger, einen gleichwertigen Kultusbeitrag leisten. Die Konfessionsfreien reagieren mit Kopfschütteln, in der römisch-katholischen Kirche sieht man „keinen Handlungsbedarf“.

Vollständiger Bericht: http://orf.at/stories/2097899/2097897/

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Jahresrückblick 2011

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Auch heuer feiert der Zentralrat der Konfessionsfreien statt Weihnachten wieder lieber seine Gründung. Er ist nun immerhin bereits zwei Jahre alt. Zu den Highlights zählen wohl Niko Alms Nudelsieb-Aktion und die Resolution der Grünen zur Trennung von Staat und Kirche. Hier ein Überblick über die Erfolge des Jahres 2011:

 

  • Im Jänner versuchte die katholische Kirche die Rekord-Austrittszahlen des vergangenen Jahres erwartungsgemäß herunterzuspielen. Christoph Baumgarten zog einen Vergleich mit George Orwells Ministerium für Wahrheit: Miniwahr in Österreich.
  • Von den rund 50.000 Taufen im Jahr 2009 waren nur 253 im religionsmündigen Alter von über 14 Jahren.  In diesem Zusammenhang kritisierte Niko Alm im Standard: “Selbst, wenn es nachvollziehbar erscheint, dass Eltern ihre Kinder innerhalb der Glaubensgemeinschaft erziehen wollen, widerspricht die Zwangstaufe der individuellen Selbstbestimmung in diesem höchstpersönlichen Bereich.”
  • Am 23.1. kritisierte der Zentralrat der Konfessionsfreien in einer Presseaussendung den Ethikunterricht (in der jetzigen und in der geplanten Form) als religiöse Bevormundung und Abschaffung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit.
  • Am 26.1. empfing der evangelische Bischof Michael Bünker Vertreter der Konfessionsfreien. In der einstündigen Unterredung kam es allerdings zu keiner Einigung.
  • Am 9.2. empfing Bundespräsident Heinz Fischer »Die Konfessionsfreien«. Der Zentralrat hat seine grundsätzliche Forderung nach Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bekräftigt und deutlich gemacht, dass die Konfessionsfreien jene Rechte einfordern, die ihnen seit fast 50 Jahren verfassungsmäßig zustehen, nämlich die völlige rechtliche Gleichstellung aller BürgerInnen, unabhängig ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen. Dies bedingt die Abschaffung des Systems der Anerkennung von Religionen sowie sämtlicher Privilegien, die den Religionen immer noch gewährt werden. [Mehr]

Wie der Staat die Kirchen finanziert

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Wie viel Steuergeld steckt in der Kirche?

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Ethikunterricht — Du sollst nicht lügen

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Philippe Lorre

Philippe Lorre

Eine Replik auf Anton Bucher

In der Frage des Ethikunterrichts und dessen Einführung als verpflichtendes Fach sind seine Verfechter – vorwiegend die katholische und protestantische Kirchen sowie die ÖVP – nicht gerade wählerisch, wenn es um die Mittel und Argumente geht. Weil anscheinend der Zweck die Mittel heiligt, wird vor Halbwahrheiten, Lügen oder gar Diffamierungen nicht zurückgeschreckt. Es wird oft den Religionsunterrichtsverweigerern (ca. 25% der Schüler) mehr oder weniger offen Faulheit vorgeworfen – Christian Leibnitz (Leiter des Schulamtes der Diözese Graz) sprach z. B. 2008 von »mangelnder Arbeitshaltung«. Molterer und die ÖVP gingen sogar Ende 2007 soweit, sie für die Gewalt an den Schulen verantwortlich zu machen. Zahlen oder gar Studien dazu gab es natürlich nie.

Aus diesem Grund sind der neuerliche Vorstoß von Anton Bucher, katholischer Theologe an der Universität Salzburg, und vor allem die verwendeten Argumente wenig überraschend. Auch wenn er, im Gegensatz zu den meisten anderen, ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Betroffenen (der Konfessionslosen bzw. -freien) zu haben scheint, sind die vorgebrachten Gründe befremdend, gar empörend.

Korruption beweist Debakel des Religionsunterrichts

Unter dem Titel »Mit breiter Ethikdebatte heraus aus dem Korruptionssumpf« nimmt Anton Bucher die in Österreich grassierende Korruption als Anlass, einmal mehr den Ethikunterricht einzufordern. Die zahlreichen Korruptionsaffären erbringen nur den beeindruckenden Beweis, dass der Religionsunterricht auf der ganzen Linie kläglich versagt und jede Legitimation verloren hat. Diejenigen – Strasser, Grasser, Mensdorff-Pouilly usw. –, die diese Korruptionslawine ausgelöst haben, sind als (tief-)gläubige Christen bekannt und haben mit Sicherheit den Religionsunterricht besucht. Der soll, so sagen seine Verteidiger, ja eigentlich die ethischen Werte bilden, die dann den armen Heidenkindern fehlen. Deswegen sollen Letztere ja den Ethikunterricht besuchen.

Erinnern wir auch daran, dass die Schüssel-Regierungen von einem tiefen, zur Schau getragenen (christlichen) Glauben geprägt waren – Wallfahrten (Mariazell im September 2000 usw.) – und sozusagen im Auftrag Gottes zustande gekommen waren – Rauch-Kallat dankte 2002 »dem lieben Gott« für die 42% der ÖVP und dafür, dass er »unserem Wolfgang Schüssel die Kraft gegeben hat, das alles durchzustehen«. »Wo lernt unsere nachwachsende Generation Ethik?«, fragt Bucher. Nicht in der christlichen Lehre und schon gar nicht im Religionsunterricht wie es scheint.

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