<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Die Konfessionsfreien</title>
	<atom:link href="http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.konfessionsfrei.at</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 24 Apr 2012 06:38:54 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.2</generator>
		<item>
		<title>Rechtsanspruch auf Wert-vollen (Religions)unterricht – und wie er eingeklagt werden kann</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1641</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1641#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 06:38:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Hermann Geyer]]></category>
		<category><![CDATA[Religionsunterricht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1641</guid>
		<description><![CDATA[Auf verschiedene Weise könnten die exorbitanten Kosten, die der Staat zur Stützung von Religion aufwendet, verringert werden. Eine davon ist die Reduktion der Religionsstunden in den Schulen. Wird das vorgeschlagen, lehnen es Religionsproponenten umgehend mit der Behauptung ab, im Konkordat &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1641">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1340" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/06/bundesadler_kreuz.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1340" title="bundesadler_kreuz" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/06/bundesadler_kreuz-150x150.jpg" alt="Montage: F. Lorenz" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Montage: F. Lorenz</p></div>
<p><strong>Auf verschiedene Weise könnten die exorbitanten Kosten, die der Staat zur Stützung von Religion aufwendet, verringert werden. Eine davon ist die Reduktion der Religionsstunden in den Schulen. Wird das vorgeschlagen, lehnen es Religionsproponenten umgehend mit der Behauptung ab, im Konkordat sei das Ausmaß des Religionsunterrichts verbindlich festgelegt. Wissen diese Leute nicht, dass das falsch ist?</strong></p>
<blockquote><p>Zitat: Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz, <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1949_190_0/1949_190_0.pdf" target="_blank">BGBl. Nr. 190/1949</a> novelliert: <span style="text-decoration: underline;"><a title="blocked::http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1962_243_0/1962_243_0.pdf" href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1962_243_0/1962_243_0.pdf" target="_blank">BGBl. Nr. 243/1962</a></span> und <span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1975_324_0/1975_324_0.pdf" target="_blank">BGBl. Nr. 324/1975</a></span>): § 2. (2) Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden hinsichtlich des Lehrstoffes und seiner Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft im Rahmen der staatlich festgesetzten Wochenstundenzahl für den Religionsunterricht erlassen und sodann - soweit § 7d nicht anderes bestimmt &#8211; vom zuständigen Bundesminister bekanntgemacht. Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist vor der Festsetzung und vor jeder Änderung der Wochenstundenanzahl für den Religionsunterricht Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.</p></blockquote>
<p><strong>Kein Sparwille bei Religion</strong></p>
<p>Wissen die Religionsspezialisten nicht, dass diese Stundenzahl vom Staat geändert werden kann? Lügen sie aus missionarischem Eifer? Oder halten sie sich an Seneca?<br />
&#8220;Dem naiven Gemüt ist Religion wahr, dem philosophisch Gebildeten falsch, dem Mächtigen nützlich.&#8221;<br />
Machthaber sind häufig mit Religion genauso verhabert wie mit Korruption. Eine Kurskorrektur &#8220;von oben&#8221; ist nicht zu erwarten, weil die Mächtigen sich immer noch viel Nutzen von vielen nützlichen Unwissenden erwarten.<br />
Was aber können &#8220;wir unten&#8221; tun?<br />
Die Gesetzeslage bietet einige <a href="http://derstandard.at/1330390603859/Hermann-Geyer-Religionskritik-in-Schulen-eine-Leerstelle">Möglichkeiten</a>.<span id="more-1641"></span></p>
<p><strong>Verfassungsklagen</strong></p>
<p>Ein realistischer Fall: Eltern melden ihr Schulkind vom konfessionellen Religionsunterricht ab, weil sie den für zu einseitig halten. Sie hätten aber gern, dass ihr Kind allgemein und neutral über Religionen, ihre Vor- und Nachteile und ihre weltanschaulichen Alternativen unterrichtet wird. Das ist ein Wunsch, der völlig konform mit den geltenden Gesetzen ist. Im Lehrplan (BGBl. II Nr. 134 (bzw. 133) /2000) ist ja vorgesehen, dass &#8220;ausreichende Information&#8221; in Bezug auf die &#8220;religiöse Dimension&#8221; zu vermitteln ist und lt. Schulorganisationsgesetz (SchOG) §2(1) und Bundesverfassung (B-VG) Art 14(5a) sind u. a. &#8220;Orientierungsfähigkeit an religiösen Werten&#8221; sowie die &#8220;Befähigung zu selbstständigem Urteil&#8221; anzustreben. Das alles kann nur erreicht werden durch einen profunden, der Tragweite und Bedeutungsschwere des Themas angemessenen neutralen (überkonfessionellen) Unterricht über die ganze Spannweite weltanschaulich umstrittener Sichtweisen.</p>
<p>Da das für den Betroffenen in keinem Gegenstand lehrplanmäßig vorgesehen ist kann es verfassungsrechtlich eingeklagt werden. Instrument dafür ist ein sog. Individualantrag. Eine Hürde dabei: der Nachweis der schädigenden Betroffenheit des Antragstellers durch das beklagte Gesetz – in diesem Fall also durch die Lehrpläne, die für vom konfessionellen Religionsunterricht Abgemeldete keine planmäßige Behandlung der religiösen Thematik bieten.</p>
<p>In diesem Fall liegt die Betroffenheit auf der Hand: SchOG und B-VG sichern eine Behandlung der religiösen Thematik hochrangig zu, die Abmeldung vom konfessionellen Unterricht erfolgt wegen dessen Einseitigkeit und nicht aus prinzipiell ablehnender Haltung gegenüber religiösen Inhalten.</p>
<p>Die Betroffenheit ergibt sich direkt daraus, dass gesetzlich explizit Zugesichertes nicht eingehalten wird. Konkrete Ursache ist in diesem Fall kein Vollzugsmangel (etwa Fehlverhalten der LehrerInnen) sondern ein Mangel in den gesetzlichen Lehrplänen.</p>
<p><strong>Eine Variante</strong></p>
<p>Wenn das Kind nicht vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldet ist (beispielsweise, weil die Abmeldung in manchen Privatschulen gar keine gesetzliche Option ist) kann man sich dennoch darauf berufen, dass gesetzlich ja eine „ausreichende Information“ für die Befähigung zu „selbstständigem Urteil“ zugesichert ist. Das ist mit einseitiger Information nicht sichergestellt. Für die Verfassungsrichter (die ja nicht unabhängig von den Machtverhältnissen nominiert wurden) könnte aber natürlich der Besuch des konfessionellen Unterrichts den Grund bieten, die Klage abzuweisen.</p>
<p><strong>Ein anderer Fall</strong></p>
<p>Wieder ist das Kind vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldet, die Schule bietet aber für solche Schüler einen Ethikunterricht an. Allerdings haben die Eltern den Eindruck, dass die im fachspezifischen Lehrplan für diesen Ethikunterricht vorgesehenen Inhalte  zu einseitig religionsfreundlich sind – beispielsweise weil häufig Vor-, aber selten Nachteile religiöser Haltung angeführt werden.</p>
<p>Auch hier ist eine Verfassungsklage mittels Individualantrag möglich, allerdings wird die Begründung ausführlicher sein müssen als im ersten Fall. Die Begründung – auch die der schädlichen Betroffenheit – kann sich aber gut an den in B-VG Art 14(5a), SchOG §2(1) und in den &#8220;Allgemeinem Bestimmungen&#8221; des Lehrplans (BGBl. II Nr. 134 (bzw. 133) /2000) genannten (Grund)Werten orientieren. Ein zusätzliches Argument ist hier, dass SchOG §2(1) fordert, der Unterricht habe &#8220;der Entwicklungsstufe und dem Bildungsweg&#8221; der Schüler zu entsprechen. Entwicklung und Bildungsweg des Schülers wurden aber von den Eltern und deren weltanschaulicher Haltung geprägt. Diese Überlegung ist auch völlig in Einklang mit dem durch die Menschenrechtskonvention verfassungsrechtlich zugesicherten Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und entsprechender Rücksichtnahme darauf im Schulunterricht.</p>
<p>Ich bin der Meinung, dass es grundsätzlich auch in diesem Fall ausreichen müsste, die persönliche schädigende Betroffenheit dadurch nachzuweisen, dass vom Gesetz direkt ausgesprochene bzw. mit wenig Schlussfolgerung daraus ableitbare Werte und Normen (<a title="Religiöse Werte und Schulunterricht – Ein nebeliges Verhältnis, um im Trüben zu fischen?" href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1622">Religiöse Werte und Schulunterricht</a>) im fachspezifischen Ethik-Lehrplan nicht eingehalten bzw. umgesetzt wurden. Ein detaillierterer Nachweis auf Grund konkreter Lebensumstände etc. könnte die Erfolgsaussichten aber erhöhen.</p>
<p><strong>Betroffenheit und Normen</strong></p>
<p>Wären keine Werte gesetzlich definiert, wäre es mitunter schwierig bis unmöglich, die Schädigung durch inadäquaten Unterricht nachzuweisen. Letztlich ginge das oft erst mit jahrelanger Verspätung – was einerseits die Ursachenzuordnung wieder enorm erschweren würde und andererseits in vielen Fällen obsolet wäre, weil die Schulzeit dann längst vorbei ist.</p>
<p>Man stelle sich einmal vor, im Mathematikunterricht würden Mengenlehre oder Infinitesimalrechnung als unnötige Spinnereien abgetan. Wie wollte man dort die individuelle schädliche Auswirkung nachweisen, wenn man sich nicht auf offizielle Zielvorstellungen berufen könnte?</p>
<p>Aber genau das ist ja der Sinn von Normen: die Güte (oder umgekehrt das Schädigungspotential) einer Sache kann bereits vor konkreten Schadensauswirkungen beurteilt werden. Es muss von einer schädlichen Betroffenheit ausgegangen werden wenn nur nachgewiesen ist, dass der Unterricht den gesetzlich genormten Werten nicht entsprochen hat.</p>
<p>Welchen Stellenwert im Zusammenhang mit solchen Verfassungsklagen das Bestimmtheitsgebot hat wurde bereits herausgearbeitet.</p>
<p><strong>Vollzugsmängel</strong></p>
<p>Noch ein anderer Fall: Wieder ist das Kind vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldet und besucht einen Ethikunterricht, der jetzt allerdings von einem auch Religion unterrichtenden Lehrer abgehalten wird. Wenn nun zwar der fachspezifische Ethik-Lehrplan keinen Kritikpunkt bietet, beispielsweise aber die konfessionelle Bindung bzw. religiöse Grundhaltung des Lehrers immer wieder durchschlägt (etwa in einer unangemessenen Betonung des Erkenntniszuganges über Glauben – siehe <a href="http://derstandard.at/1304553450089/Ethikunterricht-Religion-spendet-falsche-Werte-aus-falschen-Erkenntnisgrundlagen">Religion &#8220;spendet&#8221; falsche Werte aus falschen Erkenntnisgrundlagen</a>) sollte gegen diesen Unterricht ebenfalls Einspruch erhoben werden. Hier handelt es sich aber um keinen Gesetzes- sondern einen Vollzugsmangel. Solche Einsprüche können – wenn der direkte Kontakt mit der Schule unergiebig ist – kostenlos auch über die Volksanwaltschaft eingebracht werden (wobei allerdings die jeweilige weltanschauliche Sicht in der Volksanwaltschaft ein Hemmnis sein kann). Generell kann bei Vollzugsmängeln der Weg nicht so klar vorgezeichnet werden. Die Gefahr, dass das Verfahren im Kompetenzdschungel verschiedener Schulbehörden verschleppt wird ist groß. Andererseits könnte hier aber auch Amtshaftung relevant werden.</p>
<p>Nachweise über Vollzugsmängel sind naturgemäß eher detailreich zu führen (und auch von daher meist mühsamer).</p>
<p><strong>Benennung: zwar sekundär, dennoch nicht unwichtig</strong></p>
<p>Die gesetzliche Definition im Religionsunterrichtsgesetz legt die Ausdrucksweise verbindlich fest: nach gültigem Gesetz kommt als Religionsunterricht nur ein konfessionell gestalteter.in Betracht.</p>
<p>Unter welchem Titel unseren Kindern jene Lehrinhalte vermittelt würden, mit denen sie in einer von Gruppeninteressen einseitig dominierten Welt zurechtkommen können, wäre zunächst zweitrangig. Die Bezeichnung Religionsunterricht gibt das dahinterstehende Gruppeninteresse direkt wieder. Und wenn man um die Entstehungsgeschichte weiß, auch die Bezeichnung Ethikunterricht. Eine sachgerechtere Benennung wäre Philosophie.</p>
<p>Vorerst ist aber wichtig, dass die österreichische Gesetzeslage relativ gute Voraussetzungen bietet, solche Inhalte einzuklagen. Ob Höchstrichter sich der Argumentation anschließen weiß man nie, aber ein wichtiger gesellschaftlicher Diskurs würde damit in jedem Fall besser öffentlich wahrgenommen.</p>
<p>Hermann Geyer</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1641</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zu Ostern zeigt sich der ORF (zu) fromm</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1632</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1632#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 05:17:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[ORF]]></category>
		<category><![CDATA[Religion ist Privatsache]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1632</guid>
		<description><![CDATA[Mit den Worten “In dieser Stunde starb Jesus Christus am Kreuz” wird um genau 15:00 Uhr im Radio Niederösterreich eine „Funkstille“ eingeleitet. Andere ORF-Regionalsender verhalten sich analog und selbst Ö1 schließt sich diesem kuriosen Trauerritual des Österreichischen Rundfunks an. Ähnlich &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1632">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1349" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/07/ORF_und_Kirche.png"><img class="size-thumbnail wp-image-1349" title="ORF und Kirche - kein heiliges Band" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/07/ORF_und_Kirche-150x150.png" alt="ORF und Kirche - kein heiliges Band" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">ORF und Kirche - kein heiliges Band</p></div>
<p>Mit den Worten “<em>In dieser Stunde starb Jesus Christus am Kreuz</em>” wird um genau 15:00 Uhr im Radio Niederösterreich eine „Funkstille“ eingeleitet. Andere ORF-Regionalsender verhalten sich analog und selbst Ö1 schließt sich diesem kuriosen Trauerritual des Österreichischen Rundfunks an. Ähnlich fromm zeigt sich zeitgleich auch die TV-Sparte des ORF: während ein ORF2-Moderator aus der Bibel liest, wird die Abbildung eines Schmerzensmannes eingeblendet. Gemeinsam mit einem Zitat aus dem Lukas-Evangelium, versteht sich.</p>
<p><strong>Karfreitag in Österreich im Jahr 2012.</strong></p>
<p>Einer aufgeblähten Presseaussendung des ORF vom 26.3.2012 unter dem Titel „<em>Religion und Tradition im ORF-Osterprogramm</em>“ konnte folgender Satz entnommen werden: „<em>Mit einer Schweigeminute in ORF 2 wird am Karfreitag um 15.00 Uhr des Kreuzestodes Jesu gedacht</em>.“. Eine Grenze zwischen <em>Glaube</em> und <em>Fakten</em> scheint der ORF nicht zu kennen; dem historisch nicht belegbaren Tod einer ausschließlich religiösen Figur gedenkt der ORF mit dem weltlichen Akt einer Staatstrauer.</p>
<p><strong>KommAustria-Beschwerde: jede Unterschrift zählt!<br />
</strong></p>
<p><span id="more-1632"></span>Eine angemessene Behandlung von religiösen Inhalten um die Osterzeit entspricht natürlich dem Sendeauftrag des ORF gemäß ORF-Gesetz. Eine einseitige pro-religiöse Glaubensbekundung des de facto staatlichen Rundfunks hingegen nicht. Die<strong>Initiative Religion ist Privatsache </strong>plant daher, wie bereits angekündigt, eine Beschwerde gegen die offensichtlich gesetzeswidrige Vorgehensweise des ORF bei der KommAustria (die ORF-Regulierungsbehörde) einzubringen.</p>
<p>Um dieses Vorhaben zu verwirklichen benötigen wir mindestens 120 Unterstützungserklärungen. Ihre Hilfe wird nun benötigt, um der einseitigen und daher diskriminierenden pro-religiösen Aktivität des Österreichischen Rundfunks Grenzen zu setzen. Das leere Formular einer <a title="Initiates file download" href="http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/UntErk_SchM.pdf">Unterstützungserklärung </a>steht nun unter</p>
<p><a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/UntErk_SchM.pdf" target="_blank">www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/UntErk_SchM.pdf</a></p>
<p>zu Verfügung. Es würde uns sehr freuen, wenn auch Sie diese ausfüllen, unterzeichnen und entweder per Post (bevorzugt) an</p>
<p><strong>Initiative Religion ist Privatsache</strong></p>
<p><strong>1180 Wien, </strong><strong>Schulgasse 40/10</strong></p>
<p>oder einscannen und als Bild oder PDF an</p>
<p><strong>office@religion-ist-privatsache.at</strong></p>
<p>bis <strong>Ende April 2012</strong> retournieren. Pro Person bitte nur ein Formular  verwenden!</p>
<p>Die eingesendeten Unterstützungserklärungen werden ausschließlich der KommAustria vorgelegt und nach Abschluß des Verfahrens vernichtet!</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/orf/karfreitags-schweigeminute/">http://www.religion-ist-privatsache.at/orf/karfreitags-schweigeminute/</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1632</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kirchenfinanzen in Österreich. O-Ton mit Christoph Baumgarten</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1629</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1629#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Apr 2012 07:18:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Carsten Frerk]]></category>
		<category><![CDATA[Christoph Baumgarten]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Musiol]]></category>
		<category><![CDATA[Die Grünen]]></category>
		<category><![CDATA[hpd]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchenfinanzen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1629</guid>
		<description><![CDATA[Christoph Baumgarten hat Zahlen und Fakten zur aktuellen Kirchenfinanzierung aus allgemeinen Steuergeldern zusammengetragen. Anlässlich der parlamentarischen Anfragen der grünen NA Daniela Musiol wurden erste offizielle Zahlen der Staatsleistungen an die Kirche von einigen Ministerien bekannt. [Mehr]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/1nj_F66RU08" frameborder="0" width="480" height="360"></iframe></p>
<p>Christoph Baumgarten hat Zahlen und Fakten zur aktuellen Kirchenfinanzierung aus allgemeinen Steuergeldern zusammengetragen. Anlässlich der parlamentarischen Anfragen der grünen NA Daniela Musiol wurden erste offizielle Zahlen der Staatsleistungen an die Kirche von einigen Ministerien bekannt. [<a href="http://www.youtube.com/watch?v=1nj_F66RU08">Mehr</a>]</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1629</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Religiöse Werte und Schulunterricht – Ein nebeliges Verhältnis, um im Trüben zu fischen?</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1622</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1622#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:13:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Hermann Geyer]]></category>
		<category><![CDATA[Religionsunterricht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1622</guid>
		<description><![CDATA[Folgender Kommentar ist am 4.4.2012 in leicht veränderter Form auf derStandard.at als Leser-Kommentar erschienen. Hier die ungekürzte Fassung. Mangelnde Differenzierung ermöglicht Verfassungsklage Auf welche Weise und in welcher Höhe bisher die Kosten, die der Staat für die Privilegierung der Kirchen berappt, von &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1622">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1340" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/06/bundesadler_kreuz.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1340" title="bundesadler_kreuz" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/06/bundesadler_kreuz-150x150.jpg" alt="Montage: F. Lorenz" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Montage: F. Lorenz</p></div>
<p><em>Folgender Kommentar ist am 4.4.2012 in leicht veränderter Form <a href="http://derstandard.at/1332323888803/Hermann-Geyer-Religioese-Werte-und-Schulunterricht">auf derStandard.at als Leser-Kommentar</a> erschienen. Hier die ungekürzte Fassung.</em></p>
<p><strong>Mangelnde Differenzierung ermöglicht Verfassungsklage</strong></p>
<p>Auf welche Weise und in welcher Höhe bisher die Kosten, die der Staat für die Privilegierung der Kirchen berappt, von den zuständigen Ministerien (nicht) bekanntgegeben wurden lassen einmal mehr fragen, wie Staat und Kirche sauberer getrennt werden könnten. Die machtpolitischen Verquickungen sprechen nicht dafür, dass dies bald mit politischer Mehrheitsentscheidung erfolgen könnte Umso wichtiger sind daher juristische Wege. Hier eine Idee zur Verminderung der kirchlichen bzw. religiösen Präsenz in der Schule.</p>
<p>Dass Religion im österreichischen Schulunterricht zu thematisieren ist, wurde 2003 durch die schwarzblaue Koalition verfassungsgesetzlich verankert: Im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Art 14 wurden damals unter (5a) Grundwerte der Schule eingefügt, und dass der Unterricht die Heranwachsenden befähigen soll, sich „an den sozialen, religiösen und moralischen Werten“ zu orientieren.</p>
<p>Bis dahin galt bloß das Schul-Organisationsgesetz (SchOG), in dessen  §2 (1) schon vorher als Aufgabe der Schule definiert war, „an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten“ mitzuwirken. Bei beiden – auch heute giltigen – Formulierungen ist davon auszugehen, dass sie keineswegs im Widerspruch zu der verfassungsrechtlich längst zugesicherten Glaubens- und Gewissensfreiheit ausgelegt werden dürfen. (Daneben gilt nach wie vor das Konkordat.)<span id="more-1622"></span></p>
<p><strong>Was ist hier mit „religiösen Werten“ gemeint? </strong></p>
<p>„Religion“ und erst recht  „religiöse Werte“ sind nirgendwo klar und verbindlich definiert. Es ist daher einiges an Schlussfolgerung nötig, was darunter im Kontext der zitierten Gesetze verstanden werden kann – und was darunter nicht zu verstehen ist.</p>
<p>Konkret als Grundwerte sind im B-VG Art 14 (5a) „Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen“ genannt.<br />
Die Bezeichnung als „Grundwerte“ deutet auf Vorrang und universelle Gültigkeit hin – im Gegensatz zu den später genannten einfachen Werten: nämlich den oben bereits zitierten „sozialen, religiösen und moralischen“. Letztere sind darüber hinaus relativiert durch den Zusatz, die Schüler sollten befähigt werden, sich an diesen Werten bloß zu „orientieren“ –  was auch ein kritisches Hinterfragen bedeuten kann.<br />
Im SchOG sind über die oben bereits genannten hinaus noch die „Werte des Wahren, Guten und Schönen“ angeführt.</p>
<p>Die im B-VG Art 14 (5a) konkret genannten Grundwerte stehen weitgehend im Einklang mit dem religiösen Gebot der Nächstenliebe. Es ist daher wohl so gemeint, dass Nächstenliebe als religiöser Wert ebenfalls in der Schule propagiert wird, zum Nutzen von Staat und Gesellschaft.</p>
<p>Allerdings gibt es andere religiöse Werte, die für die Entwicklung von Staat und Gesellschaft kontraproduktiv sind – und glücklicherweise in beiden zitierten Gesetzesstellen auch ausgeschlossen wurden.</p>
<p>Es wurde bereits in in meinem <a href="http://derstandard.at/1304553450089/Ethikunterricht-Religion-spendet-falsche-Werte-aus-falschen-Erkenntnisgrundlagen">Leserbeitrag zum Thema Ethikunterricht</a>  herausgearbeitet, wie sehr sich das katholische Wertesystem in punkto Erkenntnis vom staatlichen unterscheidet, indem ersteres dem Glauben und der Gläubigkeit den Vorrang vor vernünftigem Denken gibt. Darüber hinaus wird gläubig Übernommenem sogar höhere Gewissheit zugeordnet als jeder anderen Erkenntnis (Artikel 157 im katholischen Katechismus).</p>
<p>Im B-VG Art 14 (5a) sind weder Gläubigkeit (sei sie religös, ideologisch oder sog. Aberglaube) und schon gar nicht Glaubensseligkeit (z.B. Glaube als „göttliche Tugend“ (Katechismus Art. 1813ff) bzw. „selig sind, die nicht sehen und doch glauben“ (Bibel, Joh 20, 19-29)), auch kein Glaube an Mythen, Legenden oder Dogmen als Grundwerte oder sonst wie als besonders anzustrebend angeführt. Im Gegenteil: Sowohl B-VG Art 14 (5a) als auch SchOG §2 (1) zielen auf eine Befähigung der Schüler zum „selbstständigen Urteil“. Das kann – im Einklang mit bereits früher analysierten <a href="http://derstandard.at/1330390603859/Hermann-Geyer-Religionskritik-in-Schulen-eine-Leerstelle">Lehrplänen</a> – am besten über „selbstständiges Denken“ bzw. „kritische Reflexion“, also gerade über das Gegenteil von Gläubigkeit, erreicht werden. Diese Schlussfolgerung liegt nahe auch dadurch, dass in B-VG Art 14 (5a) ausdrücklich „höchstmögliches Bildungsniveau“ und „bestmögliche geistige Entwicklung“ als Ziele genannt sind.</p>
<p>Und umgekehrt ist (insbesondere religiöse) Gläubigkeit als universeller Grundwert (neben den explizit genannten Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede, Gerechtigkeit, Offenheit oder Toleranz) folgendermaßen auszuschließen: verbriefte Glaubens- und Gewissensfreiheit (Staatsgrundgesetz Art. 14) ist nicht vereinbar damit, dass eine bestimmte Art von Gläubigkeit (nämlich die religiöse) ein universeller, also allgemein gültiger (Grund)wert sein kann. Dafür ist zwischen Menschen bzw. Menschengruppen und auch zwischen den Religionen zu sehr umstritten, was als richtiger Glaube gelten könnte. Es erschiene heutzutage absurd, wollte man ein „selbstständiges Urteil“ darüber, was „den Werten des Wahren bzw. Guten“ am nächsten kommt dadurch zu erreichen versuchen, dass man glaubt statt denkt.</p>
<p><strong>Fischen im Trüben?</strong></p>
<p>Von dieser Differenzierung zwischen religiösen Werten, die Staat bzw. Gesellschaft eben nicht nur nützen, sondern auch schaden können, hat man bisher von offizieller Seite nichts gehört. Ich erinnere an immer wiederkehrende Wortmeldungen von Andreas Khol in Parlament und (Print)Medien, der die Religionen stets uneingeschränkt als „Wertespender“ für die Gesellschaft bezeichnet hat. Und die Schulpraxis ist noch immer umfassend religionsfreundlich – basierend auf entsprechend gestalteten Unterrichtsrichtlinien und – behelfen.</p>
<p>Welche Werte im heutigen Schulunterricht in welchen Unterrichtsfächern propagiert werden kann aus einer einfachen Begriffszählung im Lehrplan (BGBl. II Nr. 134/2000) grob abgelesen werden. Der Grundwert „Demokratie“ ist dort 11 mal im allgemeinen Teil oder in den nichtreligiösen Fächern genannt, hingegen nie im Fachlehrplan für katholischen Religionsunterricht. „Glaube“ als Wert kommt dagegen 21 mal im Fachlehrplan für katholischen Religionsunterricht vor, hingegen nie im allgemeinen Teil oder in den nichtreligiösen Fächern.</p>
<p>Eine uneingeschränkte, undifferenzierte Übernahme religiöser Werte – also insbesondere auch von gläubiger Grundhaltung – ist ein direkter Beitrag zu religiöser Missionierung bzw. ein Freibrief für die Konfessionen, dies in der Schule zu veranstalten.</p>
<p>Dass ein Religionsunterricht (der ja nach Ansicht vieler als „das“ persönlichkeitsbildende Unterrichtsfach gilt) in der Schule stattfindet, der massiv Glauben und Gläubigkeit als wertvoll propagiert, erscheint nach alldem also kaum mit der Bundesverfassung vereinbar – insbesondere, wenn man das Ausmaß dieses Religionsunterrichts und seine Applikation ab der ersten Volksschulklasse mitbedenkt, sowie, dass dieser Wertvorstellung in anderen Unterrichtsfächern kaum widersprochen wird.</p>
<p>Es ist dies eine Folge der Verpflichtungen, die der Staat gegenüber der katholischen Kirche im Konkordat eingegangen ist, und die daher dringend zu überdenken wären.</p>
<p>Und es findet statt infolge unsauberer Auslegung nicht ganz deutlicher Gesetzestexte.</p>
<p><strong>Verfassungsklage: Bestimmtheitsgebot verletzt</strong></p>
<p>Diese nicht nur unsaubere, sondern im Kontext und in den Konsequenzen (aktueller Religionsunterricht) also sogar falsche Auslegung des Begriffs „religiöse Werte“ kann verfassungsgerichtlich bekämpft werden. Es ist – unter Berufung auf das Bestimmtheitsgebot (B-VG Art 18) – zu beanstanden, dass in den eingangs zitierten Gesetzen nicht näher erläutert ist, welche religiösen Werte genau gemeint sind, da nicht alle gemeint sein können, und dass infolgedessen Unterricht stattfindet, der nicht verfassungskonform ist.</p>
<p>Es kann davon ausgegangen werden, dass eine darauffolgende Gesetzesreparatur eine uneingeschränkte Bestätigung religiöser Werte als Grundwerte der Schule – und damit sozusagen einen offiziellen religiösen Missionierungsauftrag für die Schule – unter Rücksichtnahme auf die unumstrittene Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht vorsehen wird können.</p>
<p>Dipl.-Ing. Dr. <strong>Hermann Geyer</strong>, Jahrgang 1951, ist Systemanalytiker.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Anhang: Gesetze im Wortlaut:</strong></p>
<p>B-VG Art 14 (5a)<br />
<em>(5a) Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind Grundwerte der Schule, auf deren Grundlage sie der gesamten Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund, unter steter Sicherung und Weiterentwicklung bestmöglicher Qualität ein höchstmögliches Bildungsniveau sichert. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Jeder Jugendliche soll seiner Entwicklung und seinem Bildungsweg entsprechend zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden, dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Kultur- und Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der Welt teilzunehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.</em></p>
<p>SchOG §2 (1)<br />
<em>(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.</em><br />
<em>Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.</em></p>
<p>BGBl. II Nr. 134/2000, Anlage 1: Lehrplan der Hauptschule (praktisch gleichlautend wie Lehrplan der AHS-Unterstufe, BGBl. II Nr. 133/2000):<br />
Lehrpläne  -  Allgemeine Bestimmungen<br />
<em>[…]</em><br />
<em>2. Gesetzlicher Auftrag</em><br />
<em>Die Hauptschule [bzw. allgemein bildende höhere Schule] hat […] an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. […]</em><br />
<em>3. Leitvorstellungen</em><br />
<em>[…]</em><br />
<em>Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen […]</em><br />
<em>Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. […]</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1622</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Toleranz à dieu – Gelungener Aprilscherz von Christoph Schönborn</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1618</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1618#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 09:40:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Christoph Schönborn]]></category>
		<category><![CDATA[Homosexualität]]></category>
		<category><![CDATA[Niko Alm]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1618</guid>
		<description><![CDATA[Folgender Kommentar ist am 2.4.2012 auf derStandard.at als Gastkommentar erschienen. Großes Aufatmen im christlich-fundamentalistischen Lager: Christoph Schönborns Toleranzgeste einen schwulen Gemeinderat als kostenlose Arbeitskraft in der Pfarre zu dulden, ist eben nicht als Geste des Respekts zu verstehen, sondern als Ausdruck der &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1618">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1221" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/05/nikoalmckarolariegler9gr.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1221" title="Niko Alm" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/05/nikoalmckarolariegler9gr-150x150.jpg" alt="Niko Alm" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Niko Alm</p></div>
<p><em>Folgender Kommentar ist am 2.4.2012 <a href="http://derstandard.at/1333184999261/Niko-Alm-Toleranz-a-dieu-Gelungener-Aprilscherz-von-Christoph-Schoenborn">auf derStandard.at als Gastkommentar</a> erschienen.</em></p>
<p>Großes Aufatmen im christlich-fundamentalistischen Lager: Christoph Schönborns Toleranzgeste einen schwulen Gemeinderat als kostenlose Arbeitskraft in der Pfarre zu dulden, ist eben nicht als Geste des Respekts zu verstehen, sondern als Ausdruck der moralischen Überlegenheit. Dass der junge Mann diese Duldung nicht als die Demütigung, die sie ist, erkennt, bleibt zu hoffen. Durch dieses oberflächlich protestantische Verhalten des „Kardinals“ (Anm. katholische Bezeichnung) ändert sich die Position der römisch-katholischen Kirche versus Homosexualität jedenfalls um keine Hostienbreite.</p>
<p><a href="http://blog.alm.at/2012/04/02/toleranz-a-dieu-gelungener-aprilscherz-von-christoph-schonborn/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1618</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Richtigstellung und Replik auf Michael Prüllers „Religiöser Überfall?“ vom 31.3.2012</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1614</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1614#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 07:10:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion ist Privatsache]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1614</guid>
		<description><![CDATA[Der jüngste Versuch der Initiative Religion ist Privatsache, ORF und Kirche zu trennen, hat Michael Prüller, ob als Ex-Journalist oder nun Kirchenmann, sichtlich verstört. Wutentbrannt verwechselte Prüller in seinem Artikel „Religiöser Überfall“ (DiePresse.com 31.3.2012) Fiktion und Realität, Personen und Organisationen, gut &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1614">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2010/11/religion-ist-privatsache.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-68" title="Religion ist Privatsache" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2010/11/religion-ist-privatsache-150x134.jpg" alt="Religion ist Privatsache" width="150" height="134" /></a>Der jüngste Versuch der <strong>Initiative Religion ist Privatsache</strong>, ORF und Kirche zu trennen, hat Michael Prüller, ob als Ex-Journalist oder nun Kirchenmann, sichtlich verstört.</p>
<p>Wutentbrannt verwechselte Prüller in seinem Artikel „<a href="http://diepresse.com/home/meinung/cultureclash/745314/Religioeser-Ueberfall">Religiöser Überfall</a>“ (DiePresse.com 31.3.2012) Fiktion und Realität, Personen und Organisationen, gut und böse. Selbst die Tatsache, dass besagte Initiative zum Kärntner Karfreitag-Veranstaltungsverbot und dem daher verbotenen Villacher Eishockey-Ländermatch bisher KEIN EINZIGES WORT verloren hat, hielt ihn nicht davon ab, ihr gleich einen ganzen Satz als Zitat in den Mund zu legen.</p>
<p>Und so muss es auch sein: In manchen Situationen kann man sich von Fakten nicht beirren lassen, selbst wenn man für die katholische Kirche arbeitet.</p>
<p><a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/news/news-detail/archive/richtigstellung-und-replik-auf-michael-pruellers-religioeser-ueberfall-vom-3132012/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1614</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>(In)Transparenz bei der Kirchenfinanzierung</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1607</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1607#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 08:57:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Musiol]]></category>
		<category><![CDATA[Der Standard]]></category>
		<category><![CDATA[Die Grünen]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchenfinanzen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1607</guid>
		<description><![CDATA[Die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol hat im Februar eine Serie von parlamentarischen Fragen zur Kirchenfinanzierung durch die öffentliche Hand eingebracht. Die meisten Ministerien und das Bundeskanzleramt haben mittlerweile geantwortet. derStandard.at berichtet: &#8220;Finanzministerin entgehen heuer 120 Millionen Euro&#8221; &#8220;Musiol versucht seit &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1607">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2012/04/20120330_1730_Wien-Kirchenfinanzen.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-1609" title="20120330_17;30_Wien-Kirchenfinanzen" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2012/04/20120330_1730_Wien-Kirchenfinanzen-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a><strong>Die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol hat im Februar eine Serie von parlamentarischen Fragen zur Kirchenfinanzierung durch die öffentliche Hand eingebracht. Die meisten Ministerien und das Bundeskanzleramt haben mittlerweile geantwortet.</strong></p>
<p>derStandard.at berichtet: &#8220;<a href="http://derstandard.at/1332324281924/Kirchenfinanzierung-Finanzministerin-entgehen-heuer-120-Millionen-Euro">Finanzministerin entgehen heuer 120 Millionen Euro</a>&#8221;</p>
<p>&#8220;Musiol versucht seit längerem die, wie sie sagt, &#8220;Privilegien der Kirche&#8221; zur politischen Diskussion zu stellen. Diese könne aber nur auf Basis von validen Zahlen geführt werden. Die spärlichen Antworten aus den Ministerien würden zeigen, dass die Minister &#8220;keinen großen Willen zur Transparenz zeigen&#8221;, wenn es um Kirchenfinanzierung geht, moniert Musiol im Gespräch mit derStandard.at&#8221;.</p>
<p>Nachtrag 2.4.2012:</p>
<ul>
<li><a href="http://derstandard.at/1333185023708/Religionsunterricht-Religionslehrer-an-Bundesschulen-kosten-72-Millionen-Euro-pro-Jahr">Religionslehrer an Bundesschulen kosten 72 Millionen Euro pro Jahr</a></li>
<li><a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10365/imfname_248905.pdf">Anfragebeantwortung (gescanntes Original)</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1607</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Österliche Schweigeminute in ORF2 – nun droht KommAustria-Beschwerde</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1599</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1599#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 07:20:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[ORF]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion ist Privatsache]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1599</guid>
		<description><![CDATA[In der Karwoche und zu den Osterfeiertagen werden die ORF TV- und Radioprogramme offensichtlich maßlos religiös geprägt sein. Neben der Live-Übertragung von Gottesdiensten werden alle GIS-Zahlerinnen und -Zahler auch heuer einer Mischung aus Oster-Kitsch, Kirchen-PR und mehr oder weniger sanfte &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1599">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1349" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/07/ORF_und_Kirche.png"><img class="size-thumbnail wp-image-1349" title="ORF und Kirche - kein heiliges Band" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/07/ORF_und_Kirche-150x150.png" alt="ORF und Kirche - kein heiliges Band" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">ORF und Kirche - kein heiliges Band</p></div>
<p><strong>In der Karwoche und zu den Osterfeiertagen werden die ORF TV- und Radioprogramme offensichtlich maßlos religiös geprägt sein. Neben der Live-Übertragung von Gottesdiensten werden alle GIS-Zahlerinnen und -Zahler auch heuer einer Mischung aus Oster-Kitsch, Kirchen-PR und mehr oder weniger sanfte Missionierung ausgesetzt sein. Erstmals werden heuer über ORF III, unter dem Deckmantel der „Kultur“, weitere unmissverständlich religiöse Oster-Specials ausgestrahlt werden.</strong></p>
<p>Doch den Höhepunkt der kirchlichen ORF-Aktivität wird am Karfreitag um 15:00 Uhr eine landesweite Schweigeminute im ORF-2 darstellen. Nach eigenen <a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120326_OTS0107/religion-und-tradition-im-orf-osterprogramm" target="_blank">Angaben</a> soll mit dieser Sendeunterbrechung „des Kreuztodes Jesu gedacht“ werden. Somit setzt der ORF als öffentlich rechtliche Einrichtung ein eindeutig pro-religiöses Zeichen, das nicht nur anachronistisch ist sondern zur gebotenen Trennung von Staat und Kirche in krassem Kontrast steht.</p>
<p>Die <strong>Initiative Religion ist Privatsache</strong> forderte nun ORF-Generaldirektor Wrabetz schriftlich <a title="Initiates file download" href="http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/Brief_Ost_an.pdf" target="_blank">auf</a>, diese quasi-staatliche Schweigeminute aus dem Programm zu streichen und zusätzlich für ein ausgewogenes österliches Sendeprogramm zu sorgen bei sonstigem Gang zur KommAustria.</p>
<p>Als einzige Vertreter der Religionsgemeinschaften Österreichs haben gem. ORF-Gesetz ausschließlich Kirchenvertreter sowohl im ORF-Publikumsrat als auch im ORF-Stiftungsrat einen Sitz inne und somit die Möglichkeit, sowohl die Programmgestaltung als auch die Unternehmensführung zu beeinflussen. Im Vorjahr hat die Initiative Religion ist Privatsache eine KommAustria-Beschwerde gegen den Versuch der pro-christlichen Sprachregelung im ORF-Landesstudio NÖ eingebracht und am 11.1.2012 von der ORF-Aufsichtsbehörde Recht bekommen.</p>
<p>Zum Aufforderungsbrief im Wortlaut: <a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/Brief_Ost_an.pdf">http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/ORF/Ostern/Brief_Ost_an.pdf</a></p>
<p>Meldung zum Thema im Standard-Online: <a href="http://derstandard.at/1332323946869/Religion-ist-Privatsache-Beschwerde-gegen-ORF-Osterprogramm" target="_blank">derstandard.at/1332323946869/Religion-ist-Privatsache-Beschwerde-gegen-ORF-Osterprogramm</a></p>
<p>OÖNachrichten: <a href="http://www.nachrichten.at/nachrichten/kultur/art16,851224">http://www.nachrichten.at/nachrichten/kultur/art16,851224</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1599</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nein zum verkappten Religionsunterricht.</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1594</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1594#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 14:10:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ethikunterricht]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1594</guid>
		<description><![CDATA[Die Konfessionsfreien fordern den Ethikunterricht als Pflichtfach für ALLE, nicht nur für jene, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Wir wollen keinen verkappten Religionsunterricht durch die Hintertür. religion.ORF.at berichtet: Wien: Jugendverbände für verpflichtenden Ethikunterricht Einen verpflichtenden Ethikunterricht in allen Wiener Schulen &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1594">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/04/ethikunterricht.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1106" title="ethikunterricht" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2011/04/ethikunterricht-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Die Konfessionsfreien fordern den Ethikunterricht als Pflichtfach für ALLE, nicht nur für jene, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Wir wollen keinen verkappten Religionsunterricht durch die Hintertür.</strong></p>
<p>religion.ORF.at berichtet:</p>
<p>Wien: Jugendverbände für verpflichtenden Ethikunterricht</p>
<p>Einen verpflichtenden Ethikunterricht in allen Wiener Schulen für alle Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, fordert eine breite Allianz von Jugendorganisationen. Die bisherigen Pilotprojekte in Richtung Ethikunterricht seien ungenügend, hieß es am Mittwoch in einer gemeinsamen Presseaussendung von Katholischer Jugend der Erzdiözese Wien, Wiener Schülerunion, Muslimischer Jugend Österreich und Evangelischer Jugend Wien.</p>
<p>In vielen Schulen Wiens könne Ethik schon als eigenes Fach und nicht als Teilbereich des Religions- und Philosophieunterrichts besucht werden. Doch Schulen, die sich bereit erklären, dieses Fach anzubieten, „stoßen leider auf viele Schwierigkeiten“, hieß es. Sie müssten die Kosten des Faches selbst decken, und die Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses müssten dieses Fach jährlich beantragen, kritisieren die Jugendorganisationen.<span id="more-1594"></span></p>
<h3>Aufwertung gefordert</h3>
<p>Neben der grundsätzlichen Einführung des Faches Ethik und der notwendigen finanziellen Abdeckung fordern die Jugendorganisationen auch eine Aufwertung und Qualitätssicherung in der Ausbildung der Ethiklehrer.</p>
<h3>Weltreligionen, Werte, Weltanschauungen</h3>
<p>Der Ethikunterricht vermittle wie der Religionsunterricht außerhalb anderer Unterrichtsfächer einen „Überblick über die Weltreligionen und deren Werte, über verschiedene Weltanschauungen, und er beinhaltet zudem eine detaillierte Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen“, hieß es in der Presseaussendung.</p>
<h3>Modell soll im Oktober vorliegen</h3>
<p>Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) war Anfang des Jahrs beauftragt worden, den Ausbau des bisher als Schulversuch gehaltenen Ethikunterrichts in Österreich vorzubereiten. In einem Entschließungsantrag der Regierungsparteien am 19. Jänner 2012 wurde sie ersucht, bis Oktober 2012 „mögliche Modelle für den Ausbau eines Ethik-Unterrichts, einschließlich der jeweiligen Kosten für das Unterrichtsbudget und unter Einbeziehung von Fragen der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für jene Lehrer/innen, die Ethik unterrichten sollen, vorzulegen“.</p>
<h3>Ergänzendes Fach oder Pflichtfach?</h3>
<p>Die Basis für diese Modelle sollen Erkenntnisse der Parlamentarischen Enquete vom Mai 2011 zum Ethikunterricht sein. Damals wurde von Fachleuten und Politikern unter anderem darüber diskutiert, ob Ethik ein ergänzendes Fach für Schüler sein soll, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, oder aber ein Pflichtfach für alle.</p>
<p>(APA/KAP, <a href="http://religion.orf.at/projekt03/news/1203/ne120321_ethikunterricht.html">http://religion.orf.at/projekt03/news/1203/ne120321_ethikunterricht.html</a>)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1594</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Sparpaket Verfassungswidrig: Offener Brief an Bundespräsident Dr. Fischer</title>
		<link>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1590</link>
		<comments>http://www.konfessionsfrei.at/?p=1590#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 19:22:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kirchen-Privilegien]]></category>
		<category><![CDATA[Heinz Oberhummer]]></category>
		<category><![CDATA[Religion ist Privatsache]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.konfessionsfrei.at/?p=1590</guid>
		<description><![CDATA[In einem offenen Brief an Bundespräsident Fischer prangert die „Initiative Religion ist Privatsache“ den sparpaketbedingten Ausbau der Privilegien der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften Österreichs – und insbesondere der katholischen Kirche –  an. Bundespräsident Fischer wird in dem Brief aufgefordert, das „Konsolidierungspaket &#8230; <a href="http://www.konfessionsfrei.at/?p=1590">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2010/11/religion-ist-privatsache.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-68" title="Religion ist Privatsache" src="http://www.konfessionsfrei.at/wp-content/uploads/2010/11/religion-ist-privatsache-150x134.jpg" alt="Religion ist Privatsache" width="150" height="134" /></a><strong>In einem offenen Brief an Bundespräsident Fischer prangert die „<a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/news/news-detail/archive/sparpaket-verfassungswidrig-offener-brief-an-bp-dr-fischer/">Initiative Religion ist Privatsache</a>“ den sparpaketbedingten Ausbau der Privilegien der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften Österreichs – und insbesondere der katholischen Kirche –  an.</strong></p>
<p>Bundespräsident Fischer wird in dem Brief aufgefordert, das „Konsolidierungspaket 2012-2016“ als Ganzes zu betrachten und eine drohende weitere Verletzung der österreichischen Verfassung zu verhindern. Für Initiative-Vorstandsmitglied Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer ist der drohende Verfassungsbruch klar erkennbar: „Drastische fiskalpolitische Maßnahmen führen zwangsläufig zu einer Umverteilung. Diese kann aber nicht entlang einer weltanschaulichen Linie stattfinden. Wenn die Allgemeinheit mehr Steuern zahlen muss, Staatsbedienstete eine Nulllohnrunde hinnehmen müssen und Pensionisten zum Handkuss kommen, dann können die Privilegien der Kirchen und Religionsgesellschaften nicht unangetastet bleiben“.</p>
<p>Aus Sicht der Initiative liefert die Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages von 200 auf 400 Euro, vor erst weniger als einem Jahr, ein gutes Beispiel für die pro-reli Politik der Regierung. Dazu Oberhummer: “Der Aufforderung der Kirche, auf Steuereinnahmen zu verzichten, kam die Regierung sofort nach, obwohl jedem klar war, dass gespart werden muss. Und jetzt wird plötzlich die Allgemeinheit, die allerdings mit Religion immer weniger anfangen kann, zur Kassa gebeten, um die Finanzierungslücke zumindest teilweise zu schließen. Diese Politik ist schlicht und einfach verlogen“.</p>
<p>Zum Brief im Wortlaut: <a href="http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/20120308_Fischer.pdf" target="_blank">www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/20120308_Fischer.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.konfessionsfrei.at/?feed=rss2&#038;p=1590</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

